Unterstützung für Investoren2019-07-24T10:48:39+00:00
UNTERSTÜTZUNG
FÜR INVESTOREN

Befreiung von der Einkommenssteuer

Befreiung von der Grundsteuer

Regierungszuschüsse

Fonds der Europäischen Union

Andere Formen der Investorenunterstützung

BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSSTEUER

Die Investoren können mit Einkommenssteuerbefreiungen rechnen, die gemäß dem Gesetz über Förderung neuer Investitionen eingeräumt werden. In Krosno und in der Woiwodschaft Karpatenvorland gilt das höchste in der Europäischen Union limit der öffentlichen Hilfe, was für die Investoren erheblich höhere Steuerbefreiungen als in zentralen und westlichen Regionen Polens bedeutet.

Die Höhe der öffentlichen Hilfe für Unternehmer wird als Produkt der maximalen Intensivität der öffentlichen Hilfe und der Kosten, die sich zur öffentlichen Hilfe qualifizieren, berechnet.

Unternehmens

größe

Anzahl der Mitarbeiter Jahresumsatz Jahresbilanz

summe

Maximale Intensität der öffentlichen Hilfe
MIKRO <10 ≤2 Mio. Euro ≤ 2 Mio. Euro 70%
KLEINE <50 ≤10 Mio. Euro ≤ 10 Mio. Euro 70%
MITTLERE <250 ≤50 Mio. Euro ≤ 43 Mio. Euro 60%
GROßE ≥250 >50 Mio. Euro > 43 Mio. Euro 50%
Die öffentliche Hilfe wird aus folgenden Gründet geleistet:

1. Kosten neuer Investitionen  – Die Höhe der Hilfe wird als Produkt der maximalen Intensität der öffentlichen Hilfe und der Kosten, die sich zur öffentlichen Hilfe qualifizieren, berechnet. Solche Kosten sind:

  • Erwerb von Grundstücken oder von Nutznießung,
  • Erwerb oder Ausfertigung von Sachanlagen auf eigene Rechnung,
  • Ausbau oder Modernisierung von bestehenden Sachanlagen,
  • Erwerb von nichtmateriellen und rechtlichen Werten im Zusammenhang mit Technologietransfer,
  • Kosten aus Grundstück- und Gebäudemiet- oder Pachtkosten unter der Voraussetzung, dass das Miet- oder Pachtverhältnis mindestens 5 Jahre (bei großen Unternehmen) oder 3 Jahre (kleine und mittlere Unternehmen) nach geplantem Abschluss neuer Investition dauert
  • Finanzleasing von anderen Aktiva als Grundstücke und Gebäuden, unter der Voraussetzung, dass sich das Unternehmen verpflichtet, sie nach Ablauf der Miet- oder Pachtzeit zu kaufen,

2. Bildung von neuen Arbeitsstellen – die Höhe der öffentlichen Hilfe wird als Produkt der maximalen Intensität der öffentlichen Hilfe und zweijähriger Arbeitskosten der neuangestellten Arbeitskräften berechnet.

Beispiel:

Unternehmensart: mittelgroß
Investitionsauflagen: 20 000 000 PLN (darunter Grundstück, Gebäuden, Maschinen und Anlagen, Patenten, Lizenzen)
Maximale Intensität der öffentlichen Hilfe: 60%

BEFREIUNG VON DER GRUNDSTEUER

Die Stadt bietet die Befreiung von der Grundsteuer für Investoren, die neue Arbeitsstellen bilden. Die Befreiung umfasst Gebäuden oder ihre Teile und die mit ihnen verbundenen Grundstücke.

Befreiungsvoraussetzungen:

1)  Abschluss einer neuen Investition auf dem Gebiet von Krosno, die folgendermaßen verstanden wird:

  • Errichten von neuen Gebäuden oder ihren Teilen,
  • Erwerben von Grundstücken von einem Konkursverwalter oder Liquidator eines Unternehmens,
  • Erwerben eine Grundstücks vom Staat, einer Verwaltungsbehörde, natürlichen Person oder organisatorischen Einheit, die kein Unternehmer ist oder von einem Unternehmer, der in keiner Verbindung zum Käufer steht.

2) Gewerbliche Tätigkeit im Prioritätssektor (industrielle Produktion, moderne Dienstleistungen).

3) Bilden von neuen Arbeitsstellen innerhalb von 2 Jahren ab Beginn der Investitionsnutzung.

Die Befreiungszeit ist von der Anzahl der neugebildeten Arbeitsstellen und vom Tätigkeitsgegenstand.

Befreiung von der Grundsteuer im Luftfahrtsektor:

Befreiungszeit Anzahl von neugebildeten Arbeitsstellen für Absolventen Anzahl von neugebildeten Arbeitsstellen für übrige Personen
1 Jahr 1 5 (oder 2 bei einer Firma bis zu 20 Mitarbeitern)
2 Jahre 5 10
3 Jahre 10 20
4 Jahre 20 35
5 Jahre 30 50
6 Jahre 50 100

Befreiung von der Grundsteuer in anderen Sektoren

Befreiungszeit Anzahl von neugebildeten Arbeitsstellen für Absolventen Anzahl von neugebildeten Arbeitsstellen für übrige Personen
1 Jahr 1 5 (oder 2 bei einer Firma bis zu 20 Mitarbeitern)
2 Jahre 7 15
3 Jahre 12 25
4 Jahre 25 50
5 Jahre 50 100

Die Befreiung wird im Rahmen der De-minimis-Hilfe eingeräumt. Der Wert der  De-minimis-Hilfe, die während 3 Jahren geleistet worden ist, kann den Gleichwert von 200 Tausend Euro und für Unternehmer aus der Transportbranche – 100 Tausend Euro nicht überschreiten.

Regierungszuschüsse

Die Regierungszuschüsse werden nach dem „Programm zur Unterstützung der für die polnische WIrtschaft wesentlichen Investitionen für Jahre 2011-2023” eingeräumg, das von dem Ministerrat am 5. Juli 2011 angenommen worden ist.

Die Unterstützung hat die Form einer Beihilfe und ihre Bedingungen werden ausführlich durch den Vertrag zwischen dem Wirtschaftsminister und dem Investoren reguliert.
Die Anträge auf Zuschüsse werden von der Polnischen Agentur für Investitionen und Handel AG untersucht.

Mehrere Informationen
Fonds der Europäischen Union

Es gibt viele Möglichkeiten, die Mittel zur Entwicklung der Firma aus den europäischen Fonds zu gewinnen. Die meisten Wettbewerbe werden an Mikro-, kleine und mittelgroße Unternehmen gerichtet, die sich um u.a. Beihilfe aus Mitteln des Regionalen Operationsprogramms der Woiwodschaft Karpatenvorland, der Programme: Intelligente Entwicklung und Ostpolen bewerben können. Neben der Beihilfen werden Vorzugskredite, Darlehen und Bürgschaften angeboten.

Die Subvention ist vor allem für Investitionen im Bereich der Untersuchungs- und Entwicklungsarbeiten sowie für Einführen von Innovationen, Informatisierung, Tätigkeit auf ausländischen Märkten und Weiterbildung von Mitarbeitern bestimmt.

ANDERE FORMEN DER INVESTORENUNTERSTÜTZUNG

1) Zusammenarbeit mit Kreisarbeitsamt in Krosno, u.a.:

  • professionelle Hilfe bei Suche von Arbeitskräften im Aufnahmeverfahren,
  • Erhöhung von Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeiter und Kandidaten: Schulungen, Berufsbildung,
  • Praktika für Absolventen,
  • Rückerstattung der Anstellungskosten bei Mitarbeitern bis zum 30. Lebensjahr (maximal 12-monatige Entlohnung),
  • Übersiedlungsgutschein (Unterstützung für Arbeitslose im Zusammenhang mit Arbeitsaufnahme außerhalb des bisherigen Wohnortes),
  • Rückerstattung der Ausstattungskosten einer neuen Arbeitsstelle für Arbeitslosen,
  • Rückerstattung der Beitragskosten für Sozialversicherung bei Anstellung eines Arbeitslosen,
  • Unterstützung für Arbeitgeber bei Anstellung einer behinderten Person: Rückerstattung von Anstellungs- und Schulungskosten des Mitarbeiters sowie Ausstattungs- und Anpassungskosten an der Arbeitsstelle.

2) Einführung von attraktiven Wohnungsprogrammen in der Stadt Krosno.

3) Günstige öffentliche Transportmittel, an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer.

4) Komplexe Hilfe seitens des Stadtamtes von Krosno bei Abwicklung der Investitionsprozeduren, Postinvestitionshilfe.

zuletzt aktualisiert: 24.07.2019
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